§ 2 Abs 3 UStG 1994 (Rz 265 UStR 2000)
Eine Gemeinde errichtet ein Kulturhaus. Dieses wird teilweise für hoheitliche Zwecke verwendet, aber auch an Vereine und Unternehmer gegen ein die laufenden Betriebskosten deckendes Entgelt überlassen. Liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor? In welcher Höhe ist der Vorsteuerabzug zulässig?