§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 (Rz 66 UStR 2000)
Eine AG möchte ihren Vorständen A und B je eine Dienstwohnung im neu errichteten Bürogebäude zur Verfügung stellen. Auf die Errichtung der Wohnungen entfallen je 200.000 S Vorsteuern. A ist seit 15 Jahren bei der AG beschäftigt und soll die Wohnung unentgeltlich benutzen können, B wurde neu angestellt, und in seinem Dienstvertrag wurde eine Dienstwohnung ausdrücklich ausbedungen. Hängt die steuerliche Beurteilung der Überlassung einer Dienstwohnung als tauschähnlicher Umsatz ausschließlich von der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ab?