Der VwGH hat sich nunmehr damit auseinander gesetzt, welche Säumnisfolgen bei Nichtentrichtung der USt-Sondervorauszahlungen eintreten.
Der VwGH hat sich nunmehr damit auseinander gesetzt, welche Säumnisfolgen bei Nichtentrichtung der USt-Sondervorauszahlungen eintreten.