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Gemeinschaftsrechtliche Grundrechte im Steuerrecht

SteuerrechtRdW 2002/172RdW 2002, 187 Heft 3 v. 15.3.2002

Der VwGH hat jüngst angedeutet, dass innerstaatliches Steuerrecht in bestimmten Bereichen an gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten zu messen ist.

Nach der Judikatur des EuGH gehören die Grundrechte und rechtsstaatlichen Garantien, die aus der gemeinsamen Verfassungstradition der Mitgliedstaaten ableitbar sind, zum Gemeinschaftsrecht, und zwar zum Primärrecht.

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