Der VwGH hat jüngst angedeutet, dass innerstaatliches Steuerrecht in bestimmten Bereichen an gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten zu messen ist.
Nach der Judikatur des EuGH gehören die Grundrechte und rechtsstaatlichen Garantien, die aus der gemeinsamen Verfassungstradition der Mitgliedstaaten ableitbar sind, zum Gemeinschaftsrecht, und zwar zum Primärrecht.