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Abgrenzung Werklieferungsvertrag von Werkvertrag

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/134RdW 2002, 150 Heft 3 v. 15.3.2002

§ 1165 ff ABGB
§ 373 ff HGB

Dadurch, dass eine erst anzufertigende bewegliche Sache Bestandteil oder Zubehör eines Grundstücks werden soll, wird sie an sich noch nicht zu einer unbeweglichen Sache;§ 381 Abs 2 HGBbleibt anwendbar, wenn die herzustellende Sache an sich beweglich, aber zum festen Einbau bestimmt ist.

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