§ 864a ABGB, § 869 ABGB, § 1063 ABGB
§ 346 HGB
Wenn die Auftragsbestätigung sich mit der Offerte nicht voll deckt („modifizierte Auftragsbestätigung“), dann entsteht vorerst kein Vertrag, aber die Auftragsbestätigung ist regelmäßig als neue Offerte zu interpretieren. Die vertragsschließenden Teile sehen den Vertrag in der Regel mit der Antwort des Lieferanten als geschlossen an.