§ 1346 ABGB
Die Bank hat den Bürgen zu warnen, wenn der falsche Schein erweckt wird, die Bürgschaft werde einen Einsatz neuer Kreditmittel ermöglichen, während sie tatsächlich nur zur Abdeckung eines Not leidend gewordenen Kredits verwendet werden soll.
OGH 30.08.2001, 8 Ob 4/01y