Vorbemerkung zum Missbrauchsmodell
Kernpunkt der Stellungnahme von Huber ist wohl die Frage der fremdfinanzierten Entnahme und des Zinsenabzuges (dazu unten).
Zur grundsätzlichen Frage des Missbrauchs räumt Huber in seiner Einleitung ein, die unbare Entnahme führe „lediglich dazu, dass die den Gewinnen entsprechenden Mittel nicht in der Kapitalgesellschaft thesauriert werden, sondern sich im Vermögen von natürlichen Personen befinden“.