Die weithin praktizierte, jedoch nunmehr unter Missbrauchsverdacht geratene Konzeption der Einbringung aus Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft mit unbarer Entnahme wird daraufhin untersucht, ob die Rechtslage für diese Konzeptionin § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStGeine systemwidrige Begünstigung gegenüber dem allgemeinen Ertragsteuerrecht enthält.