Im Falle einer eindeutigen und unmittelbaren Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung als Rechtsanwalt und Übernahme der Garantenstellung anerkennt der VwGH die Zahlungen aus der Bürgschaft als Betriebsausgaben.
Im Falle einer eindeutigen und unmittelbaren Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung als Rechtsanwalt und Übernahme der Garantenstellung anerkennt der VwGH die Zahlungen aus der Bürgschaft als Betriebsausgaben.