Im Rechtsstreit „Mitwohnzentrale.de“ hat der BGH1) die Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain-Namen für generell zulässig befunden und damit einer bereits nachhaltigen gegenteiligen Rechtsprechung der Untergerichte eine Absage erteilt. Nur im Einzelfall könne die Verwendung eines Gattungsbegriffes als Domain-Name allenfalls eine irreführende Alleinstellungsbehauptung darstellen.