§ 905 Abs 2 ABGB, § 983 ABGB
Art 36 Abs 1 AGBKr
Wird im Kreditvertrag die Zahlung der Kreditvaluta an den Treuhänder vereinbart, so ist schon eine solche Zahlung hinreichend, um die Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers zu begründen.
Die Kreditunternehmung hat eine Interessenwahrungspflicht zur Hintanhaltung einer Gefährdung bzw Verletzung der Interessen des Kunden, und hat im Zusammenhang damit Aufklärungspflichten zu erfüllen. Eine solche Vertragsverletzung kann daher nicht Grundlage für vertragliche Ansprüche des Kreditgebers aus dem Kreditverhältnis sein.