§ 8 Abs 3 AngG, § 27 Z 4 AngG
1. Die Fürsorgepflicht der Mutter machte es erforderlich, ihre 14-jährige flugunerfahrene Tochter, für die sie keine andere Begleitperson hatte, zum Flughafen zu begleiten und dort der Flugbegleiterin zu übergeben, die sodann die Minderjährige bis zur Ankunft und Übergabe an den Lebensgefährten der Mutter betreuen konnte. Somit liegt ein rechtmäßiger Hinderungsgrund vor.