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Keine Aufhebung von Schiedsspruch wegen Fehlens der Unterschrift von Schiedsrichtern

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/23RdW 2002, 27 Heft 1 v. 15.1.2002

§ 592 Abs 2 ZPO, § 595 ZPO

Die dem Kl zugestellte, nicht von allen Schiedsrichtern unterschriebene Ausfertigung des Schiedsspruchs berechtigt ihn nicht, die Aufhebung des Schiedsspruchs zu begehren. Hievon unberührt bleibt aber das Recht der Parteien des Schiedsvertrags, eine vollständige und als Exekutionstitel taugliche Ausfertigung des Schiedsspruchs (notfalls im Klageweg) zu verlangen.

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