§ 577 ff ZPO, § 583 Abs 2 Z 1 ZPO
Es können sich im Einzelfall Umstände ergeben, aufgrund derer die Auslegung der konkret getroffenen Schiedsvereinbarung zu deren Weitergeltung führen kann. Gerade in einem internationalen Fall wird häufig der hypothetische Wille beider Parteien darauf gerichtet sein, unter allen Umständen eine schiedsrichterliche Streiterledigung zu suchen.