§ 7 Abs 3 EO
§ 192 Abs 2 ZPO, § 546 Abs 1 ZPO
Im Verfahren nach§ 7 Abs 3 EOrichtet sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Unterbrechungsbeschluss wegen einer anhängigen Nichtigkeitsklage nicht nach§ 546 Abs 1 ZPO, sondern ausschließlich nach§ 192 Abs 2 ZPO. Gem§ 192 Abs 2 ZPOkann jedenfalls eine nach§ 190 Abs 1 ZPOerlassene Anordnung, soweit sie die Unterbrechung des Verfahrens verfügt, angefochten werden.