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Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung von Leasingverträgen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/691RdW 2002, 767 Heft 12 v. 15.12.2002

§ 33 TP 5 GebG

Versicherungsprämien gehören dann zur Gebührenbemessungsgrundlage, wenn es entweder Sache des Leasinggebers ist, gegen Entgelt für einen entsprechenden Versicherungsschutz des Objektes zu sorgen und der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Kosten ersetzt oder wenn der Leasingnehmer vertraglich die Verpflichtung übernimmt, Versicherungsverträge abzuschließen und zu finanzieren.

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