SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/692RdW 2002, 768 Heft 12 v. 15.12.2002
1. Darlehensgebühr
Bei Errichtung einer Urkunde ist das Darlehen mit 0,8 % der Darlehenssumme zu vergebühren. Wird kein schriftlicher Vertrag errichtet, fällt keine Gebühr an.
2. Schenkungssteuer