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§ 8 Abs 3 Z 1 KStG 1988

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/686RdW 2002, 766 Heft 12 v. 15.12.2002

Art III UmgrStG
§ 30 EStG 1988, § 31 EStG 1988, § 37 EStG 1988

Im Falle der Einbringung von Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG durch den Alleingesellschafter der übernehmenden GmbH gegen Gewährung von Substanzgenussrechten iSd § 8 Abs 3 Z 1 KStG 1988 ist eine getrennte Beurteilung der Beteiligungen möglich. Die seinerzeit -- möglicherweise gründungsbedingt -- angeschafften Anteile an der übernehmenden GmbH sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Die einbringungsbedingt gewährten Substanzgenussrechte sind nach § 20 Abs 2 UmgrStG mit dem steuerlich maßgebenden Sacheinlagewert zu bewerten. Es ergeben sich bei Vorliegen eines steuerlich negativen Einbringungskapitals daher negative Anschaffungskosten, die nach § 43 Abs 2 UmgrStG in Evidenz zu nehmen sind. Das Ausmaß der einbringungsbedingt gewährten Substanzgenussrechte ist steuerlich ohne Bedeutung, sie teilen (auch wenn sie isoliert 1 % des rechnerischen Wertes der Gesamtanteile nicht erreichen) aufgrund der Alleingesellschafterstellung des Einbringenden das steuerliche Schicksal der Stammanteile.

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