Mit 1. 7. 2002 ist das neue Vereinsgesetz 2002 in Kraft getreten. Bereits im Dezember 2001 sind die neuen Vereins-Richtlinien 2001, welche die Vereinsbesteuerung „regeln“, vom BMF kundgemacht worden. Wie statistische Auswertungen des österreichischen Statistischen Zentralamts zeigen, gibt es rund 104.000 ideelle Vereine in Österreich. Diese Vereine sind nicht unwesentlich wirtschaftlich tätig und betreiben oft große Wirtschaftsunternehmen. Dieser Beitrag soll einen kurzen Einblickin die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach den aktuellen steuerrechtlichen Bestimmungen geben. Keinesfalls erhebt dieser sehr kurze Überblick Anspruch auf Vollständigkeit, was auch unmöglich ist1). Wenn in diesem Aufsatz vom „Verein“ die Rede ist, so ist der ideelle Verein (Idealverein) nach dem neuen Vereinsgesetz 2002 gemeint und nicht der ehemalige Wirtschaftsverein nach dem inzwischen seit 1. 1. 2000 aufgehobenen Vereinspatent aus 1852.