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Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/542RdW 2001, 512 Heft 8 v. 15.8.2001

Art 34 BudgetbegleitG 2001

Gem Art 34 § 1 Abs 1 zweiter Satz BudgetbegleitG 2001 gelten die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Gebietskörperschaften an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengesellschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen, als nicht steuerbare Umsätze.

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