§ 17 Abs 2 UmgrStG
§ 31 EStG 1988
Das BMF teilt zur Rechtsfrage der Bewertung von Kapitalanteilseinbringungen durch Privatstiftungen mit, dass § 17 Abs 2 UmgrStG für Anteile, für die kein Besteuerungsrecht der Republik Österreich besteht, die Wahlmöglichkeit zwischen der Anschaffungskosteneinbringung und der Aufwertungseinbringung einräumt. Da das Fehlen eines Besteuerungsrechtes sowohl auf innerstaatliche Normen als auch auf die Stellung des Einbringenden als Steuerausländer zu beziehen ist und da die Regelung weiters auf das Fehlen des Besteuerungsrechtes am Einbringungsstichtag abstellt, kann eine nicht unter § 7 Abs 3 KStG 1988 fallende Privatstiftung Kapitalanteile, für die das Besteuerungsrecht nach § 13 KStG 1988 idF vor dem BudgetbegleitG 2001 nicht gegeben war, auch im Jahre 2001 rückwirkend auf Stichtage vor dem 1. 1. 2001 unter Nutzung des Wahlrechtes einbringen. Die dargestellte Rechtslage gilt für Einbringungsstichtage nach dem 31. 12. 2000 nur mehr für einzubringende Kapitalanteile, die die neue in § 31 EStG 1988 genannte Grenze von 1 % nicht erreichen und die auch in den letzten fünf Jahren diese Grenze nicht erreicht haben.