SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/537RdW 2001, 510 Heft 8 v. 15.8.2001
Im Falle der Bestellung eines Fruchtgenusses an einem Mitunternehmeranteil besteht in der Folge je nach Ausgestaltung entweder beim Fruchtnießer oder beim Fruchtgenussbesteller eine Mitunternehmerstellung.