Der anstehende Modernisierungsschub des Gemeinschaftskartellrechts durch die neue Durchführungsverordnung zu den Artikeln 81 und 82 EG-V hat die Rufe nach Anpassung des österreichischen Kartellrechts zuletzt immer lauter werden lassen. Bekrittelt werden vor allem die dominante Rolle der Sozialpartner sowie die mangelnden Ermittlungsbefugnisse im Kartellrechtsvollzug. Im Zuge der hierzulande geführten öffentlichen Diskussion rund um die kartellgerichtliche Genehmigung des Schulterschlusses zwischen den beiden den österreichischen Markt dominierenden Printmedienkonzernen1) ist diese Kritik nun auf fruchtbaren Boden gefallen. Vorläufiges Ergebnis ist das gegenständliche Reformprojekt.