Bisher war die Frage, inwieweit der Betreiber einer Website, der durch einen Link den Inhalt einer anderen, von einem Dritten betriebenen Site verfügbar macht, für den Inhalt dieser fremden Site zivilrechtlich verantwortlich ist, in der österreichischen Rechtsprechung noch weitgehend ungeklärt. Der OGH hat sich nun erstmals mit dieser wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit eines Linkanbieters auseinander gesetzt und ist zu einem für die Internet-Community nicht gerade erfreulichen und insgesamt zu wenig differenzierenden Ergebnis gekommen1).