In letzter Zeit wird zur Hereinbringung von Geldschulden immer öfter auch die Pfändung von „Domain-Namen“ beantragt1). Wie und unter welchen Umständen der exekutive Zugriff auf eine Internet-Domain möglich ist, bedarf einer differenzierten Betrachtung und zeigt mehr Schwierigkeiten als potenziellen Erfolg auf.