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Diplomatische Akademie unterliegt nicht der Kommunalsteuer

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2001/419RdW 2001, 384 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 3 Abs 3 KommStG, § 16 KommStG
§ 24 DAK-G 1996

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nach § 3 Abs 3 KommStG 1993 nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig.

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