§ 16 Abs 1 Z 6 EStG, § 33 Abs 4 Z 1 EStG
Bei der Berechnung der Einkünfte des (Ehe-)Partners zur Ermittlung, ob der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, können Fahrtkosten des (Ehe-)Partners zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur in Höhe des Pendlerpauschales, nicht aber in Höhe der tatsächlichen Kosten als Abzugsposten berücksichtigt werden.