vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ETA-Bomben & MKS - Storno des Reisevertrags?

WirtschaftsrechtIngrid BläumauerRdW 2001/360RdW 2001, 322 Heft 6 v. 15.6.2001

In Fällen höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Seuchen) darf der Kunde den Reisevertrag nur dann kostenfrei stornieren, wenn der Reiseantritt unzumutbar ist oder die Durchführung der Reise unmöglich wurde. Bloße (subjektive) Angst vor Ansteckungs- oder Verletzungsgefahr rechtfertigt keinen Gratis-Rücktritt. Wer jedes Risiko vermeiden will, darf nicht verreisen.

Wien

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!