Durch Änderungen im BundesbehindertenG sollen die rechtlichen Voraussetzungen zum Ausgleich sozialer Härten geschaffen werden, die die seit 1. 1. 2001 durch Entfall des § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG eingeführte Steuerpflicht der Unfallrenten (vgl BudgetbegleitG 2001, BGBl I 2001/142) für Bezieher kleinerer Einkommen mit sich bringen kann.