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Aufnahme eines Arbeitsgesellschafters in eine Rechtsanwältesozietät

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/281RdW 2001, 255 Heft 4 v. 15.4.2001

Art IV UmgrStG

Gem § 26 Abs 1 Z 1 UmgrStG ist die Vorschrift des § 6 Abs 2 leg cit über die Folgen einer Äquivalenzverletzung auch im Bereich der Zusammenschlüsse nach Art IV UmgrStG anzuwenden. Äquivalenzverletzung liegt nach der genannten Vorschrift vor, wenn die Beteiligungsverhältnisse nach der Verschmelzung bzw nach dem Zusammenschluss nicht den Wertverhältnissen vor der Umgründung entsprechen.

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