vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erwerb der Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft nach dem Einbringungsstichtag

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/280RdW 2001, 254 Heft 4 v. 15.4.2001

Art III UmgrStG

Die Vorschrift des § 13 Abs 1 UmgrStG, wonach das einzubringende Vermögen am Einbringungsstichtag dem Einbringenden zuzurechnen sein muss, hat nichts mit der Frage zu tun hat, ob der Einbringende oder wann der Einbringende vor der Einbringung Gesellschafter der übernehmenden Körperschaft wird. Sollte der Einbringende nach dem Einbringungsstichtag alle Anteile an der übernehmenden Körperschaft erwerben, ist die Einbringung von Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG auf den vor dem Erwerbstag der Anteile liegenden Einbringungsstichtag nicht behindert. Da am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages die Alleingesellschafterstellung des Einbringenden gegeben ist, kann auf eine Gewährung neuer Anteile iSd § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG verzichtet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!