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Auswirkung ausländischer unter Art VI UmgrStG fallender Spaltungen auf die internationale Schachtelbeteiligung eines inländischen Anteilsinhabers

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/282RdW 2001, 255 Heft 4 v. 15.4.2001

Art VI UmgrStG
§ 10 KStG

Nach § 32 Abs 1 Z 2 UmgrStG ist sichergestellt, dass Spaltungen im Ausland nach einem dem österreichischen Spaltungsgesetz vergleichbaren ausländischen Spaltungsgesetz hinsichtlich inländischen Vermögens und hinsichtlich inländischer Anteilsinhaber der spaltenden Gesellschaft den Vorschriften des Art VI leg cit unterliegen. Ob ein vergleichbares ausländisches Spaltungsrecht vorliegt, ist aus dem Vergleich der österreichischen mit den ausländischen Vorschriften festzustellen, wobei entscheidend ist, dass die Vergleichbarkeit in der systematischen Ausrichtung gegeben ist.

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