In seinem Beschluss vom 21.12.2000, 8 Ob A 125/00s-7, der in einem Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 2 ASGG ergangen ist, nimmt der OGH zu einer Reihe von Fragen Stellung, die das Kollektivvertrags- und Betriebsvereinbarungsrecht betreffen. Wegen der Wichtigkeit der entsprechenden Aussagen seien hier die zentralen Feststellungen des OGH wiedergegeben und kurz kommentiert: