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Neue arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Plänen?

ArbeitsrechtRalf PeschekRdW 2001/241RdW 2001, 219 Heft 4 v. 15.4.2001

Der Gesetzgeber hat im Entgeltrecht durch § 2a AVRAG einen Teil der bestehenden arbeitsrechtlichen Rechtsunsicherheiten bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen geklärt und den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers erhöht. Nach Ansicht des Autors lässt sich § 2a AVRAG aber auch über den unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus als Argument heranziehen, dass der Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers erhöht wurde, etwa bei Regelungen über die Mitarbeiterbindung.

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