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12-%-Betriebsausgabenpauschale für Tätigkeiten, die über reine Beratungsleistungen hinausgehen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/203RdW 2001, 188 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 17 Abs 1 EStG

Gem § 17 Abs 1 EStG 1988 beträgt der Durchschnittssatz ua bei Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung 6 % der Umsätze. Die EStR 2000 (Rz 4113) verweisen zur Auslegung des Begriffs „kaufmännischen oder technischen Beratung“ auf die Rz 7937.

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