§ 23 Z 2 EStG
Eine Wohnung im Eigentum eines Mitunternehmers kann geeignet und bestimmt sein, als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen den betrieblichen Zwecken der Mitunternehmerschaft zu dienen. Es besteht zB die Möglichkeit, den Grundbesitz zur Sicherung betrieblicher Kredite einzusetzen oder die Mieterträge dazu zu verwenden, der Gesellschaft zusätzliche Mittel für betriebliche Zwecke zuzuführen (vgl Rz 5919 EStR 2000).