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Sicherstellungsauftrag und Aussetzung der Einhebung

SteuerrechtChristoph OberleitnerRdW 2001/198RdW 2001, 183 Heft 3 v. 15.3.2001

Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen, kann die Abgabenbehörde einen Sicherstellungsauftrag erlassen. ME darf durch die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Wirkung einer möglichen Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO nicht unterlaufen werden, was im Folgenden versucht wird aufzuzeigen.

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