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Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach der BAO

SteuerrechtSiegfried LachmairRdW 2001/199RdW 2001, 186 Heft 3 v. 15.3.2001

Im Steuerrecht sind für juristische Personen in verschiedenen Gesetzen steuerliche Begünstigungen vorgesehen, wenn sie gemeinnützige, mildtätige bzw kirchliche Zwecke verfolgen, also Zwecke, die dem Gemeinwohl zugute kommen. Die häufigsten Bestimmungen hiezu finden sich in den einzelnen Materiengesetzen. Um jedoch in den „Genuss“ einer steuerlichen Begünstigung zu kommen, muss der jeweilige Rechtsträger in der Regel die besonderen Anforderungen der Bundesabgabenordnung (BAO) erfüllen, um sodann die Begünstigung des einzelnen Materiengesetzes zu erlangen.

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