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E-Mail-Werbung nur mit Zustimmung?

WirtschaftsrechtMichael GruberRdW 2001/76RdW 2001, 73 Heft 2 v. 15.2.2001

Nach geltendem EU-Richtlinienrecht dürfen E-Mails verwendet werden, wenn der Verbraucher seine Verwendung nicht offenkundig ablehnt. Werbe-E-Mails sind als solche zu kennzeichnen. Mitgliedstaaten dürfen E-Mails auch an die Zustimmung des Empfängers binden. Ein neuer Richtlinienvorschlag erhebt diese Zustimmungslösung zum sekundärrechtlichen Mindeststandard; die Abstimmung dieser kommenden Regelung mit vorhandenen Bestimmungen ist überaus fraglich.

Salzburg

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