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Haftung wegen fahrlässiger Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/77RdW 2001, 76 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 97 ABGB, § 1041 ABGB, § 1295 ff ABGB, § 1392 ff ABGB

Die Globalzession künftiger Forderungen bedarf der Anbringung eines Generalvermerks in der OP-Liste. Als Minimalerfordernis für den Inhalt des Buchvermerks, der auf jeder Seite der OP-Liste aufscheinen muss, ist zu fordern, dass er den Globalzessionsvertrag mit Datum und den Zessionar anführt.

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