Im Jahr 1995 hat der BGH die so genannte „Schockwerbung“ der Firma Benetton verboten. Das Bundesverfassungsgericht zeigt in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil auf, dass die Position des BGH - auch - aus grundrechtlicher Perspektive unhaltbar ist.
Institut für Österreichisches und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Universität Salzburg