§ 3 Z 29 EStG 1988, § 6 Z 14, 15 EStG 1988, § 30 EStG 1988
Nach § 6 Z 14 EStG 1988 fällt die Einlage von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft unter den Tauschgrundsatz und stellt demnach für künftige wie für bestehende Gesellschafter einen Anschaffungstatbestand hinsichtlich der neuen Anteile oder der Werterhöhung der Anteile außerhalb einer Kapitalerhöhung dar. Ein Anschaffungsvorgang liegt auch im Falle einer Kapitalerhöhung vor, bei der sämtliche bestehende Anteilsinhaber zeichnen und sich daher keine Änderung in den Beteiligungsquoten ergibt. Im Falle einer Anteilsveräußerung innerhalb von zwölf Monaten nach der Kapitalerhöhung und außerhalb der Anschaffung der Altanteile liegt im Allgemeinen anteilig der Spekulationstatbestand iSd § 30 EStG 1988 vor. Bei Aktien kann er dann ausgeschlossen werden, wenn eine Kennzeichnung der Aktien erfolgt ist.