Lässt der Leasinggeber das an einen Privaten verleaste Fahrzeug unter Verwendung seiner österreichischen UID-Nummer im übrigen Gemeinschaftsgebiet reparieren, dann könnte nach dem Verständnis der ErläutRV der ausländische Reparaturunternehmer gezwungen sein, einen Fiskalvertreter zu ernennen. Ein derartiges Ergebnis widerspricht jedoch sowohl dem Wortlaut als auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes.