Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil „di Siena“ zu Fragen der Vorsteuererstattung in einem anderen Mitgliedstaat Stellung genommen. Das Urteil kann weder die Berücksichtigung des Vorsteuerausschlusses für PKW durch die ausländischen Erstattungsbehörden noch den Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG rechtfertigen.