Die Verordnung vom 15. 12. 2000, BGBl II 2000/418, sieht eine auf Antrag erfolgende pauschale Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von international tätigen, selbstständigen Sportlern vor. Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.