Mit Verordnung vom 15. 12. 2000, BGBl II 2000/417, wurden Durchschnittssätze für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei selbstständig tätigen Künstler und Schriftstellern festgesetzt. Die Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2000 anwendbar.