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BMF: Novellierung der Verordnung betreffend Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

RdW aktuellRdW 2001/3RdW 2001, 1 Heft 1 v. 15.1.2001

Durch die Verordnung vom 15. 12. 2000, BGBl II 2001/ 22, wurde die zu § 6b KStG 1988 ergangene Verordnung BGBl 1994/554 novelliert. Die Novelle tritt mit Kundmachung im BGBl in Kraft und umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:

Die Anlaufphase hinsichtlich des Beteiligungshöchstausmaßes der Gründer sowie hinsichtlich des Finanzierungsbereiches wird von fünf auf sieben Jahre verlängert.

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