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Vorrang der CIM gegenüber AÖSp

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/612RdW 2001, 593 Heft 10 v. 15.10.2001

§ 2 lit c AÖSp , § 39 AÖSp , § 41a AÖSp
Art 1 CIM , Art 51 CIM
§ 413 HGB
§ 1 SVS, § 3 Z 1 SVS

Eine Spedition zu Fixkosten liegt auch dann vor, wenn lediglich einzelne Kosten, die nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten darstellen, der gesonderten Verrechnung vorbehalten werden.

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