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AÖSp: Keine Geltung als Handelsbrauch bei ausländischem Vertragspartner

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/611RdW 2001, 592 Heft 10 v. 15.10.2001

§ 859 ABGB, § 914 ABGB, § 1295 ABGB
§ 2 AÖSp, § 51 ff AÖSp
Art 32 CMR

Hat eine der beiden Vertragsparteien ihren Sitz im Ausland und handelt es sich somit um ein grenzüberschreitendes Transportgeschehen, so können die AÖSp nicht als Handelsbrauch qualifiziert werden.

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