§ 859 ABGB, § 914 ABGB, § 1295 ABGB
§ 2 AÖSp, § 51 ff AÖSp
Art 32 CMR
Hat eine der beiden Vertragsparteien ihren Sitz im Ausland und handelt es sich somit um ein grenzüberschreitendes Transportgeschehen, so können die AÖSp nicht als Handelsbrauch qualifiziert werden.